Mehr Licht und frische Luft unterm Dach

Neue Tageslicht-Norm DIN EN 17037 tritt in Kraft.

90 Prozent unseres Tages verbringen wir in Gebäuden. Durch die Versorgung mit ausreichend Tageslicht, schaffen wir eine Verbindung nach außen und ermöglichen eine angenehme und gesunde Atmosphäre im Raum.

Um in Gebäuden die Versorgung mit ausreichend Tageslicht sicherzustellen, löst eine neue europaweite Norm die bisher gültigen Standards der Landesbauordnungen aus den 1960er Jahren ab. Statt nach Fenstergrößen richtet sich die Norm nach der tatsächliche Belichtung des Raums.

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Weitere Informationen

Für eine ausreichende Tageslichtversorgung für vertikale und geneigte Fenster mit einer Mindesthöhe von 85 cm und einem Abstand von 50 cm zu den Wänden gilt:

  • Auf 50 Prozent der Fläche sollen mindestens 300 Lux (Beleuchtungsstärke in Lumen pro m²) während der Hälfte aller Tageslichtstunden erreicht werden.
  • Auf 95 Prozent der Fläche sollen mindestens 100 Lux während der Hälfte aller Tageslichtstunden erreicht werden.

Für horizontale Oberlichter gilt:

  • Auf 95 Prozent der Fläche sollen mindestens 300 Lux während der Hälfte aller Tageslichtstunden erreicht werden.

Zur Erfüllung der neuen Tageslicht-Norm orientieren wir bei Peter Kossmann uns an einer einfachen Faustformel: 20 bis 25 Prozent der Raumgrundfläche sollen als Fensterfläche eingeplant werden.

Aufbauend zur Helligkeit in Innenräumen gibt die DIN EN 17037 Empfehlungen zu Aussicht, Besonnung und Vermeidung von Blendung. Die tatsächliche Versorgung eines Raums mit direktem Sonnenlicht wird außerdem durch die Dauer der Sonneneinstrahlung bewertet.

Weitere Informationen finden Sie auch bei unserem Partner VELUX sowie im Leitfaden zu DIN EN 17037 – Tageslicht in Gebäuden.